Baumschutzverordnung in Rostock und dem Landkreis Rostock: Wann ist das Baumfällen auf Privatgrundstücken erlaubt?

Auch in Rostock und dem Landkreis Rostock spielt die Baumschutzverordnung (BSchV) eine wichtige Rolle, um das Stadt- und Landgrün zu schützen. Hier erfahren Sie, wann das Baumfällen auf Privatgrundstücken erlaubt ist und welche Regelungen dabei zu beachten sind.
 

Was regelt die Baumschutzverordnung?

Die Baumschutzverordnung in Rostock schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, um das ökologische Gleichgewicht und das Stadtbild zu bewahren. Geschützt sind Bäume, die einen Stammumfang von 60 cm oder mehr in 1 Meter Höhe haben. Obstbäume sind in vielen Gemeinden, einschließlich Rostock, häufig ausgenommen.
 

Wann darf man Bäume in Rostock fällen?

Trotz Schutzstatus gibt es bestimmte Situationen, in denen eine Fällung erlaubt ist:

  1. Gefährdung der Sicherheit: Stellt ein Baum eine akute Gefahr dar – etwa durch Krankheit oder Beschädigung –, kann eine Fällung beantragt werden. In der Regel wird ein Gutachten eines Fachmanns benötigt.
  2. Bauvorhaben: Steht ein geschützter Baum einem genehmigten Bauvorhaben im Weg, kann unter bestimmten Bedingungen eine Fällung genehmigt werden. Ersatzpflanzungen sind oft eine Voraussetzung.
  3. Zeitliche Beschränkung: Auch in Rostock gilt meist das Verbot, zwischen dem 1. März und 30. September Bäume zu fällen, um Tiere wie brütende Vögel zu schützen.

Genehmigungspflicht in Rostock und dem Landkreis

Eine Genehmigung zum Fällen geschützter Bäume muss beim zuständigen Umweltamt der Stadt oder des Landkreises beantragt werden. Dabei sind Details zum Baum sowie gegebenenfalls ein Gutachten erforderlich. Anträge und weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Rostock und des Landkreises:


Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen die Baumschutzverordnung verstößt und einen Baum ohne Genehmigung fällt, muss auch in Rostock und dem Landkreis mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Strafen können mehrere tausend Euro betragen.

 

Fazit

Die Baumschutzverordnung in Rostock und im Landkreis Rostock sorgt für den Erhalt des Grüns. Grundstückseigentümer sollten sich vor dem Fällen eines Baumes über die lokalen Regelungen informieren und eine Genehmigung einholen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.

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